Mitgliedschaft im TSV Norf
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Beitragsordnung
Die Beitragsordnung gilt seit dem 1.1.2018 gemäß Beschluss des Hauptausschusses des TSV Norf (§ 10 der Vereinssatzung). Mit den Beiträgen stellen wir die Qualität unserer Übungsleitertätigkeit sicher und gewährleisten ein dauerhaft qualitativ hochwertiges Sportangebot. Zugleich danken wir allen, die uns durch Spenden und großzügige Sachbeiträge oder persönliche Hilfe unterstützen. Manchmal ist dies auch der Mitgliedsbeitrag, selbst wenn die Sportangebote nicht genutzt werden. Dies kommt besonders den Kindern und Jugendlichen zu Gute. Außerdem können wir verschiedene Angebote durch Zuschüsse der Stadt Neuss, des Rhein-Kreises Neuss, des Landessportbunds NRW und weiterer öffentlicher Institutionen finanzieren.
Unser Prinzip lautet: wer mehrere Sportarten nutzt, zahlt auch mehr, aber er hat auch einen Vorteil (einen so genannten Mehrnutzungs- oder Familienrabatt). Bitte bedenken Sie aber auch, dass wir für die Übungsleiter/innen Ausbildungskosten haben und die Übungsleiterhonorare sowie die Kosten der Verwaltung und Betreuung sowie Sachkosten für Sportgeräte stetig steigen.
Die Beiträge der einzelnen Sportarten / Abteilungen entnehmen Sie bitte dem Anmelde-/Beitragsformular, dass sie alternativ zu einer digitalen Anmeldung nutzen können und dem Text „TSV-Beitragsregelung“. Diese Information ermöglicht Ihnen leicht die Berechnung Ihres eigenen Beitrages, der wie gewohnt am 15. Januar und 15. Juli in halbjährlichen Anteilen abgebucht wird.
Zugleich erhalten alle Mitglieder unsere TSV Card. Die damit verbundenen Vorteile entnehmen Sie bitte unseren Veröffentlichungen und den Informationen hier im Internet. Wir empfehlen unsere Sponsoren bei der Auswahl Ihrer Geschäftspartner. Falls Sie die TSV Card nicht erhalten haben, bitten wir um einen kurzen Anruf in der Geschäftsstelle mit Angabe der Adresse.
Beitritt zum Verein oder Kursmitgliedschaft
Verwendung der Daten / Rechte am Bild
Die Kontaktdaten werden zu Vereinszwecken gem. Satzung genutzt und hierfür auch an andere Mitglieder des Vereins (z.B. zur Bildung von Fahrgemeinschaften) und bei Meldung für Wettbewerbe und Bekanntgabe der Er- gebnisse (z.B. Turniere, Meisterschaften) an Dritte weitergegeben. Das Mitglied stimmt der Aufnahme in den elektronischen Newsletter zur Sicherstellung der Information über die Vereinsangelegenheiten zu. Die Einwilli- gung in die Datenverarbeitung und Verwendung von Fotos erfolgt freiwillig und kann durch den Betroffenen jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Mit der Beitrittserklärung erteilt das Mitglied seine Einwilligung, dass die im Rahmen von Vereinsveranstaltungen gemachten Fotos inhaltlich, räumlich und zeitlich unbegrenzt in den Medien des Vereins einschl. Internet ohne Namensnennung verwendet und an die Presse weitergegeben werden können. Im Internet kann eine vollständige Löschung nicht sichergestellt werden, da Dritte, auf die der TSV Norf keinen Einfluss hat und somit nicht haftbar gemacht werden kann, Kopien machen können. Bei Kindern unter 16 Jahren erfolgt grundsätzlich die Veröffentlichung ohne Namensnennung. Die Regelungen zu den Bildrechten werden anerkannt.
SEPA-Lastschriftmandat (kostenfrei)
Mit der Unterzeichnung des Mitgliedsantrags ermächtigt die Person (ggf. Erziehungsberechtigte/r) den TSV Norf e.V., Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist die Person das Kreditinstitut an, die vom TSV Norf e.V. auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mandatsreferenz = Mitgliedsnummer. Das Mitglied kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Regelungen. Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Lastschrift wird das Mitglied über den Einzug unterrichtet.
Ende der Mitgliedschaft
Der Austritt aus dem Verein kann jeweils zum 30.06. und 31.12. des laufenden Jahres erklärt werden. Er ist vom Mitglied/Erziehungsberechtigten der Geschäftsstelle oder dem TSV-Vorstand bis zum 31.05. bzw. 30.11. des laufenden Jahres durch Brief oder e-mail mitzuteilen.
Der Nachweis der Abmeldung ist vom Mitglied zu erbringen. Mündliche Abmeldungen, z.B. bei Übungsleitern sind ungültig.