Am 13. Januar 2022 tritt eine erneut aktualisierte Coronaschutzverordnung in Kraft. Die Bedingungen für den Sport wurden teilweise erleichtert. Jedoch darf uns dies nicht zu Lockerungen veranlassen, da die Situation durch die schnelle Verbreitung der Omikron-Variante sehr ernst zu nehmen ist. Gut ist, dass wir auch weiterhin in Innen- und Außenbereich das vollständige Sportangebot umsetzen können. Einschränkend ist die neue Bedingung, dass dies nur nach der 2Gplus-Regelung (also geimpft/genesen UND getestet) stattfinden kann, jedoch alternativ zu der Schnelltestung auch eine Boosterimpfung akzeptiert wird. Deshalb haben wir in unseren Regelungen folgende Änderung aufgenommen:

 

Die immunisierten Personen müssen zusätzlich über einen negativen Testnachweis im Sinne von § 2 Abs. 8a Satz 1 CoronaSchVo verfügen ( = max. 24 Stunden zurückliegender Antigen-Schnelltest oder max. 48 Stunden zurück­liegender PCR-Test ). Die zusätzliche Testpflicht entfällt für Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen ab dem Datum der Booster­impfung, oder bei denen innerhalb der letzten drei Monate mittels PCR-Test eine Infektion nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren. Für begleitende Eltern / Zuschauer gilt die 2G-Regelung (also keine Testpflicht bzw. Boosterimpfung).

 

Natürlich bleiben die Kinder und Jugendlichen (bis zur Volljährigkeit) weiterhin von dem Nachweis ausgeschlossen, da die Testung regelmäßig in den Schulen erfolgt. Alle anderen sind wie Erwachsene zu behandeln. Ausserdem empfehlen wir generell in Innenräumen das Tragen einer Maske.

 

Darüber sieht die Coronaschutzverordnung auch einfache Selbsttests vor Ort vor. Wir bitten alle Teilnehmenden um Verständnis, dass wir diese Möglichkeit nicht wahrnehmen und verweisen auf die örtlich vorhandenen Corona-Schnelltestzentren. So hoffen wir, die kommenden schwierigen Wochen auch auf diese Weise trotz der Unannehmlichkeiten und zum Schutze unserer Gesundheit zu überwinden.

 

Ich bitte noch einmal um aufmerksame Lektüre der auf unserer Webseite veröffentlichten Hygieneregeln.