Der TSV Norf passt ab sofort den gesamten Sportbetrieb an die neuen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes, der seit dem 06.12.2021 geltenden Coronaschutz-Verordnung des Landes NRW und den Vorgaben der Stadt Neuss an. Die entscheidenden Änderungen sind:
- Für alle Sportstätten, also innen und außen, gelten die 2G-Regeln. Für Schüler*innen gibt es je nach Alter Ausnahmen.
- Die Überprüfung erfolgt vor Eintritt in den Sportbetrieb oder am Sportgelände. Die Nachweisdokumente müssen immer mitgeführt werden.
- Maskenpflicht besteht – auch im Außenbereich – immer dann, wenn der Abstand geringer als 1,5 Meter ist!
- Nicht-immunisierte Begleiter/Zuschauer sind nicht zugelassen.
- Es wird empfohlen, möglichst auf Zuschauer zu verzichten.
- Begleitungen von Kindern müssen die gleichen Regeln erfüllen.
Die Einzelheiten und Ausnahmen sind dem beigefügten Hygienekonzept zu entnehmen und werden den Teilnehmern von den verantwortlichen Übungsleiter*innen mitgeteilt.