Liebe Mitglieder,
wir möchten auf die aktuell geltenden Hygienevorschriften hinweisen, die zwingend einzuhalten sind.
Die Regelungen gelten vorbehaltlich der jeweils gültigen Coronaschutzverordnung des Landes NRW sowie der Anweisungen des Rhein-Kreises Neuss und der Stadt Neuss.
Am weißen Brett ist ein Hinweisschild mit den entsprechenden Verhaltensregeln als auch ein Desinfektionsspender angebracht. Die Bänke auf den Plätzen wurden so aufgestellt, dass ein Mindestabstand von 5 Metern eingehalten wird. Daher müssen diese auch dort verbleiben. Der Erste-Hilfe-Koffer wurde um Atemschutzmasken und Einmalhandschuhe ergänzt.
Grundsätzlich gilt:
• Der Zugang zur Anlage ist ausschließlich Mitgliedern gestattet. Kinder unter 12 Jahren dürfen durch eine Person begleitet werden. Gastspieler sind bis auf weiteres nicht gestattet mit Ausnahme der Gastspieler mit Zehnerkarte.
• Die Tennisanlage ist nacheinander zu betreten. Auf der gesamten Anlage sowie insbesondere auf den Tennisplätzen ist ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. Für die Einhaltung der Abstandsregeln sind die Mitglieder eigenverantwortlich. Ein Mund-Nasen-Schutz ist mitzubringen und bei Bedarf anzuziehen.
• Der Aufenthalt auf der Anlage ist auf ein absolutes Minimum zu beschränken und nur zum Tennis spielen gestattet. Alle Teilnehmenden verlassen die Sportanlage unmittelbar nach Ende der Sporteinheit. Das Abziehen und Wässern der Plätze gehört noch zur Sporteinheit.
• Die einzelnen Tennisplätze dürfen erst betreten werden, wenn die vorherigen Spieler diesen bereits verlassen haben.
• Um Infektionsketten nachträglich nachvollziehen zu können, ist es erforderlich, dass sich alle auf der Anlage anwesenden Personen bei Ankunft und Verlassen entweder in der Luca-App registrieren oder alternativ in der am schwarzen Brett aushängenden Anwesenheitsliste eintragen und per Unterschrift bestätigen, dass sie gesund sind. Für die Eintragungen ist ein eigener Kugelschreiber mitzubringen.
• Sämtliche Körperkontakte (z.B. Handshake, Umarmung etc.) müssen vor, während und nach der Sporteinheit unterbleiben.
• Umkleiden, Duschen und Gemeinschaftsräume bleiben geschlossen.
• Es findet keine Gastronomie statt. Der Gastraum bleibt geschlossen. Es werden keine Speisen oder Getränke ausgegeben.
• Die Toilettenräume sind geöffnet. Da hier der Mindestabstand von 5 Metern nicht gewährleistet werden kann, sind die Toilettenräume nur noch einzeln aufzusuchen.
Bei der aktuellen 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 (an mind. 5 aufeinanderfolgenden Werktagen) gilt:
• Einzel, Doppel, Mixed und Trainingsbetrieb unter freiem Himmel möglich (bis 20 Pers. je Gruppe inkl. Anleitenden)
Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 (an mind. 5 aufeinanderfolgenden Werktagen) gilt keine Beschränkung der Personenanzahl mehr.
Sollte die 7-Tage-Inzidenz (an mind. 5 aufeinanderfolgenden Werktagen) wieder über 100 steigen, werden wir hier über die Auswirkungen informieren.
Sowohl die Mitglieder der Abteilungsleitung als auch der Corona-Beauftragte sind berechtigt, Mitglieder von der Anlage zu verweisen, wenn gegen diese Regelungen verstoßen wird.
Die Befolgung dieser Regeln wird von der Stadt und den Ordnungsbehörden regelmäßig kontrolliert. Bei Nichteinhaltung droht die Schließung der Tennisanlage. Deshalb sind die Regeln zwingend – im Interesse aller – zu beachten und einzuhalten.
Wir bitten um Verständnis für die umfangreichen Regeln, die alle dem Gesundheitsschutz der Mitglieder dienen. Gehen Sie bitte verantwortungsvoll mit der Situation um und folgen Sie den Anweisungen der Trainer und den für die Hygiene zuständigen Personen.
Bei Nicht-Beachtung der Regeln behalten wir uns als Verein vor, den Sportbetrieb kurzfristig zu schließen oder einzelne Mitglieder gemäß Satzung vom Sportbetrieb auszuschließen.
Neuss 27.05.2021
Abteilungsleitung Tennis